FAQ – häufige Fragen

  1. Wer kann Stillbegleiterin DAIS werden?
    Die Ausbildung richtet sich an Personen, die in ihrem beruflichen Alltag mit stillenden Müttern in Kontakt kommen und/oder bereits eine beratende Tätigkeit (Doula, Trageberaterin, Schlafberaterin, Babymassage, uvm.) ausüben. Medizinisches Vorwissen ist hilfreich aber nicht notwendig.
  2. Kann ich mein Baby zur Ausbildung mitnehmen?
    Nur Säuglinge unter 6 Monaten können mitgenommen werden. Ältere Kinder dürfen dir gerne zum Stillen gebracht werden, müssen danach aber wieder zur Betreuungsperson.
    Die Teilnehmerin ist dafür verantwortlich, dass das Baby die anderen Teilnehmerinnen nicht stört. Wird es zu laut, wird die Teilnehmerin gebeten, den Kursraum zu verlassen.
  3. Wie ist der Kurs aufgebaut?
    Der Ausbildungskurs gliedert sich in je 3 Absenz- und Präsenzphasen. In den Absenzphasen erarbeitest du dir viele Kursinhalte im Selbststudium. An den drei Kurswochenenden werden die Inhalte ausgebaut und vertieft.
    Die Ausbildung ist identisch mit der Ausbildung von DAIS in Deutschland. Alle Kursunterlagen und Kursinhalte stammen aus Deutschland. Alles dazu findest du auf der deutschen Seite von DAIS unter www.ausbildung-stillbegleitung.de
  4. Wie ist die Ausbildung Stillbegleiterin DAIS anerkannt?
    Stillbegleiterin oder Stillberaterin sind in der Schweiz keine geschützten Titel. Die Beratungen der Stillbegleiterin DAIS werden deshalb grundsätzlich auch nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern die Eltern bezahlen die Beratung meist selbst. Ab und zu bezahlen Zusatzversicherung die Beratung.
    In Deutschland ist die Ausbildung für Hebammen als Fortbildung anerkannt. In der Schweiz ist eine Anerkennung für Hebammen und andere Berufsgruppen in Arbeit.
  5. Gibt es ein Diplom?
    Am letzten Kurswochenende wird eine Prüfung geschrieben. Wenn du sie bestehst, darfst du dich Stillbegleiterin DAIS nennen. Du bekommst dafür ein Zertifikat.
  6. Was passiert, wenn ich einen Kurstag verpasse?
    Wenn du einen oder gar mehrere Kurstage verpasst, kannst du die Ausbildung nicht weiterführen, weil die Wochenenden aufeinander aufbauen. Erst wenn in einem folgenden Kurs ein Platz frei ist, kannst du die verpassten Tage nachholen. Diese Kurstage müssen zusätzlich bezahlt werden.
  7. Welches Vorwissen brauche ich?
    Du brauchst kein medizinisches Vorwissen. Vor dem Kurs arbeitest du dich mittels eines Fachbuchs, welches bei uns bestellt wird, ins Thema ein.
  8. Wird der Kurs online durchgeführt, wenn er nicht vor Ort durchgeführt werden kann?
    Nein. DAIS schreibt dazu auf ihrer Homepage:
    “Eine Durchführung “online” kommt für uns nicht in Frage. Wir empfinden es als essentiell für die Ausbildung, dass wir Euch, Eure Fragen, Motivationen und Erfahrungen in der persönlichen Begegnung wahrnehmen und darauf eingehen können. Auch die Interaktion zwischen den Teilnehmerinnen mit ganz verschiedenen (beruflichen) Hintergründen und der Austausch, ein wesentlicher Bestandteil des Kurses, ist in dieser Form kaum möglich.”
  9. Überweisungen aus dem Ausland
    Bitte achtet das der Betrag bei uns in Schweizer Franken ankommt. Dafür eignet sich die Sepa Überweisung.
  10. Wo stelle ich weitere Fragen?
    Du kannst uns gerne eine Mail schreiben an info@daisschweiz.ch.